Elektro-Scooter

HUK-COBURG E-Scooter Versicherung: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Zuletzt aktualisiert: Samstag, 24. August 2019

Nicht nur für die Roller-Hersteller und Sharing-Anbieter wird das neue Gesetz zu den Elektrokleinstfahrzeugen ein lohnendes Geschäft. Auch die Versicherungen bereiten sich bereits darauf vor, um eine entsprechende E-Scooter Versicherung frühestmöglich anzubieten. Die HUK-COBURG, eine der führenden Versicherungen in Deutschland, informiert jetzt in einem Video über die kommende Versicherung und worauf man beim Kauf eines […]

Nicht nur für die Roller-Hersteller und Sharing-Anbieter wird das neue Gesetz zu den Elektrokleinstfahrzeugen ein lohnendes Geschäft. Auch die Versicherungen bereiten sich bereits darauf vor, um eine entsprechende E-Scooter Versicherung frühestmöglich anzubieten. Die HUK-COBURG, eine der führenden Versicherungen in Deutschland, informiert jetzt in einem Video über die kommende Versicherung und worauf man beim Kauf eines E-Scooters achten sollte. Hier die wichtigesten Aussagen auf einen Blick:
  • E-Scooter gibt es bereits in anderen Ländern und auch hierzulande gibt es bereits Erfahrungen mit Schäden. Von den Geschwindigkeiten her ist das Fahren mit dem E-Scooter vergleichbar mit dem Mofa, welche beide Geschwindigkeiten um die 20 km/h erzielen. Der Unterschied ist allerdings, dass man E-Scooter später wahrnimmt, da man den Motor kaum hört.
  • Es gibt bereits Schadensmeldungen im Bereich zwischen 30 – 40 TSD Euro, wenn man beispielsweise einen Personenschaden verursacht, also mit dem E-Scooter mit einer Person zusammenstößt.
  • Bei Minute 1:22 kann man die kleine Versicherungsplakette sehen, die später auf dem Schutzblech aufgeklebt werden muss.
  • Die HUK-COBURG ist bereits am dem ersten Tag bereit die E-Scooter zu versichern. Man hat alles dafür vorbereitet und wartet nur noch auf die Verabschiedung des Gesetzes.
  • Es wird die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung geben, aber auch eine Teilkasko-Versicherung, die dann unter anderem auch Diebstahl mit absichert.
  • Die Plakette wird es vorerst nur für die E-Scooter geben. Wenn später auch andere Elektrokleinstfahrzeuge zugelassen werden, z. B. Hoverboards, E-Skateboards, usw., wird die Versicherung vermutlich dahingehend ausgeweitet.
  • Bei Minute 2:08 gibt es ein kurzes Interview zum Yorks E-Scooter (Yorks S1-elite).
  • Um ein Versicherungsabzeichen für den E-Roller zu bekommen, muss dieser die entsprechenden StVO-Voraussetzungen erfüllen, welche ich bereits bei den E-Scooter mit Straßenzulassung näher beleuchtet habe. Hierzu gehören unter anderem zwei voneinander unabhängige Bremsen sowie aktive und passive Beleuchtung.
  • Wichtig ist auch, dass man beim Kauf auf das Typenschild am E-Scooter achtet. Hier findet man dann Hersteller, Modellbezeichnung, Fahrzeugtyp (Elektrokleinstfahrzeug), Fahrgestell-Nr., ABE-Nr., Baujahr, Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit sowie zulässiges Gesamtgewicht.
Sobald es weitere Infos zur E-Scooter Versicherung von der HUK-COBURG gibt, werde ich euch darüber berichten.

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