Heute wurde im Bundesgesetzblatt die finale Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 15. Juni 2019 in Kraft. Ab dann darf mit Elektro-Scootern mit Straßenzulassung in Deutschland ganz legal gefahren werden.
Die eKFV bezieht sich derzeit vor allem auf die sogenannten E-Scooter, Tretroller mit Elektromotor also. Später sollen gegebenenfalls weitere Fahrzeuge ohne Lenkerstange folgen, z. B. Hoverboards, E-Skateboards, usw. Dafür wird es dann aber entsprechende weitere Ausnahmegenehmigungen geben.
Wer darf E-Scooter fahren?
- Das Mindestalter zum Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre.
- Man benötigt keinen Führerschein zum Fahren.
- Es wird aber eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter benötigt.
- Es besteht keine Helmpflicht, dieser wird aber sehr empfohlen.
- Man darf nur auf Fahrradwegen fahren. Wenn nicht vorhanden, muss man auf die Straße ausweichen.
Welche Eigenschaften muss ein E-Scooter erfüllen?
- Der E-Scooter darf maximal 20 km/h schnell fahren.
- Die Nenndauerleistung des Motors darf nicht mehr als 500 Watt betragen.
- Die maximalen Maße liegen bei Breite: 70cm, Höhe: 140cm, Länge: 200cm.
- Es müssen gewissen fahrdynamische Eigenschaften erfüllt werden. Hierzu gehören zwei voneinander unabhängige Bremsen, ein Lenker, Vorder- und Rücklicht sowie eine helltönende Klinge.
- Der E-Scooter muss über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) sowie ein Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) verfügen.
Welche E-Scooter mit Straßenzulassung gibt es bereits?
Momentan gibt es nur den Metz moover sowie den BMW X2City. Beide Scooter dürfen ab dem 15. Juni 2019 unter den genannten Voraussetzungen legal gefahren werden.
Weitere E-Scooter mit Straßenzulassung, welche man bereits jetzt bestellen kann:
Habt ihr bereits einen der Scooter bestellt? Wenn ja, welchen?
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